KI-Grundkurs
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Der EU AI Act und Schweizer KMU: Was Artikel 4 jetzt verlangt

Von Merlin InderbitzinVeröffentlicht am 25. August 2026

Seit einigen Monaten taucht in Geschäftsleitungen eine neue Frage auf: Müssen wir unsere Mitarbeitenden im Umgang mit KI schulen – und zwar verpflichtend? Auslöser ist der EU AI Act. Dieser Beitrag ordnet ein, was wirklich verlangt wird und was für Schweizer Unternehmen gilt. (Kein Rechtsrat, sondern eine praxisnahe Orientierung.)

Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act?

Artikel 4 verpflichtet Unternehmen, für ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz bei allen Personen zu sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Es geht also nicht um die Technik, sondern um die Menschen: Sie sollen verstehen, was die eingesetzten Werkzeuge können, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken damit verbunden sind.

Schreibt das Gesetz einen bestimmten Kurs vor?

Nein. Der AI Act nennt weder einen bestimmten Kurs noch ein bestimmtes Zertifikat. Er verlangt, dass Sie selbst definieren, was in Ihrem Betrieb angemessen ist – und dass Sie belegen können, dass Sie etwas getan haben. Diese Offenheit ist Chance und Stolperfalle zugleich: Sie dürfen es passend zuschneiden, müssen es aber auch dokumentieren.

Was „angemessen" heisst, hängt davon ab, wie intensiv und wie riskant KI bei Ihnen eingesetzt wird. Ein Treuhandbüro, das Kundendaten verarbeitet, braucht mehr als ein Betrieb, in dem KI nur für Textentwürfe verwendet wird.

Gilt das überhaupt für Schweizer Unternehmen?

Für viele ja – wenn auch indirekt. Betroffen sind Schweizer Firmen dann, wenn Geschäftsbeziehungen in die EU bestehen: Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften oder KI-gestützte Leistungen, die in der EU genutzt werden. Die Schweiz selbst arbeitet parallel an einer eigenen Regelung.

In der Praxis kommt der Druck oft gar nicht von einer Behörde, sondern aus der Lieferkette: Ein EU-Kunde fragt im Rahmen seiner eigenen Sorgfaltspflicht nach, wie Sie den Umgang mit KI geregelt haben. Wer dann nichts vorweisen kann, verliert im schlechtesten Fall den Auftrag.

Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?

Vier Schritte, mit denen Sie ohne grossen Aufwand auf der sicheren Seite sind:

  1. Bestandsaufnahme: Wer nutzt bei Ihnen bereits welche KI-Werkzeuge – auch inoffiziell? Meist ist die Nutzung breiter, als die Geschäftsleitung annimmt.
  2. Interne Regeln festlegen: Welche Daten dürfen nie in ein öffentliches Werkzeug? Mehr dazu in unserem Beitrag zu KI und Datenschutz in der Schweiz.
  3. Mitarbeitende schulen: Eine gemeinsame Schulung bringt alle auf denselben Stand – und ist gleichzeitig der Nachweis, dass Sie gehandelt haben.
  4. Dokumentieren: Halten Sie fest, wer wann woran teilgenommen hat und welche Inhalte behandelt wurden. Genau das will eine Prüfstelle sehen.

Reicht ein einmaliges Training?

Für den Anfang ja – aber KI-Werkzeuge verändern sich schnell. Sinnvoll ist eine Grundschulung für alle und danach eine kurze jährliche Auffrischung, bei der auch neue Mitarbeitende nachgeschult werden. So bleibt Ihre Dokumentation aktuell, statt nach zwei Jahren zu verstauben.

Wie fangen wir am einfachsten an?

Am schnellsten kommen Sie voran, wenn die Schulung nicht abstrakt bleibt, sondern an echten Aufgaben aus Ihrem Betrieb ansetzt. Genau so ist mein KI-Workshop für Firmen aufgebaut: ein Halbtag, bei dem Ihr Team den sicheren Umgang lernt und gleichzeitig konkrete Anwendungen für den eigenen Alltag mitnimmt – inklusive Unterlagen für Ihre Dokumentation.

Für Betriebe in Zug und Umgebung komme ich dafür zu Ihnen. Melden Sie sich unverbindlich – im Vorgespräch klären wir in zwanzig Minuten, was in Ihrem Fall überhaupt nötig ist.

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